Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin - wir kümmern uns um den Rest!
Wer zu Hause gepflegt wird und dafür Pflegegeld erhält, ist gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsbesuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige oder Betreuungspersonen zu unterstützen.
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
• Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich einmal
• Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich einmal
• Pflegegrad 1: Beratung ist freiwillig, wird aber von der Pflegekasse bezahlt
Unsere geschulten Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und zeigen Ihnen praktische Tipps, die den Pflegealltag erleichtern. Gleichzeitig erfüllen Sie mit dem Beratungseinsatz die gesetzliche Vorgabe – unkompliziert, zuverlässig und mit einem freundlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.
Unser Angebot für Sie:
• Individuelle Beratung bei Ihnen vor Ort
• Unterstützung für Angehörige und Pflegepersonen
• Praktische Hinweise und Entlastung im Pflegealltag
• Zuverlässige Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir vereinbaren gerne einen Termin für Ihre nächste Pflegeberatung und begleiten Sie kompetent und vertrauensvoll.